Ehrenordnung

1. 1. Durch den Deutschen Chorverband e.V. (DCV) sowie durch den Chorverband Nordrhein-Westfalen e.V. (CV NRW) mit seinen angeschlossenen Sängerkreisen wurden Verleihungsbestimmungen für Ehrungen verdienter Mitglieder bzw. Personen erlassen. Diese Bestimmungen berücksichtigen neben den Chorsänger/inne/n einzelne Vorstandsmitglieder in der ersten Funktion auf Vereins- und Sängerkreis- und Verbandsebene als auch sonstige verdiente Persönlichkeiten.

Die besonderen Belange eines einzelnen Vereins können in diesen Ehrungsbestimmungen nicht berücksichtigt werden, daher geben sich die Ottfinger Chöre e.V. nachstehende Ehrenordnung.

1. 2. Besondere Anlässe, besondere Verdienste im und um die Ottfinger Chöre e.V., sowie festliche Anlässe - auch im Familienkreis - sollen in dieser Ehrenordnung besondere Würdigung finden und werden nachfolgend als Ehrungen bezeichnet.
2.

Arten

- Ehrenmitgliedschaft in den Ottfinger Chören e.V
- Ehrung für besondere Verdienste in den Ottfinger Chören e.V.
- Ehrenurkunde der Ottfinger Chöre e.V.
- Ehrengabe der Ottfinger Chöre e.V.
- Ständchen, Gratulationsbesuche durch Vertreter/innen der Ottfinger Chöre e.V., Blumenpräsente, Glückwunsch- und Grußschreiben.
3.

Verleihungsbestimmungen

3. 1. Ehrenmitgliedschaft
Sänger/innen, die das siebzigste Lebensjahr erreicht haben, fünfzig Jahre im Chor singen und davon mindestens fünfundzwanzig Jahre in den Ottfinger Chören e.V. bzw. in den verschmolzenen Chören, werden zum Ehrenmitglied ernannt.
Die Ernannten erhalten über ihre Ehrenmitgliedschaft eine besondere Urkunde.
3. 2. Ehrung für besondere Verdienste in den Ottfinger Chören e.V.
3. 2. 1. Der Vorstand der Ottfinger Chöre e.V. wird ermächtigt,
- zu besonderen Anlässen oder
- Personen, die sich besondere Verdienste im und um den Verein erworben haben,
für besondere Verdienste zu ehren.

Die Vereinsmitglieder sind über die Verleihung in der darauffolgenden Jahreshauptversammlung zu informieren.

3. 2. 2. Langjährige Tätigkeiten und Ämter in den Ottfinger Chören e.V.
- Vorsitzende/r
- stellvertretende/r Vorsitzende/r
- Schriftführer/in
- Kassierer/in
- Notenwart/in
- Jugendsprecher/in
- Beisitzer/in
- Archivar/in
verdienen besondere Würdigungen durch den Verein.

Vereinsmitglieder, die dem Chor aktiv angehören, und eine der aufgeführten Tätigkeiten (auch in den unterschiedlichen Funktionen) über zwanzig Jahre ausgeübt haben, werden besonders ausgezeichnet.

3. 2. 3. Fahnenträger der Ottfinger Chöre e.V. erhalten diese besondere Würdigung für fünfundzwanzigjährigen "Ehrendienst"

Zeiten in Tätigkeiten zu 3.2.2 und 3.2.3 werden bei der Berechnung des Ehrungstages entsprechend berücksichtigt.

3. 3. Ehrenurkunde

1.

Fördernde Mitglieder, die den Ottfinger Chören seit 25, 40, 50, 60 Jahren usw. treu verbunden sind, erhalten eine Ehrenurkunde.

2.

Sängerinnen und Sänger, die in den Ottfinger Chören aktiv sind und seit 25, 40, 50, 60 Jahren usw., erhalten eine Ehrenurkunde.

3.

Sängerinnen und Sänger, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Chorjugend) und die in den Ottfinger Chören aktiv sind, erhalten für 5, 10, 15 und 20 Jahre Chorsingen eine Ehrenurkunde.
3. 4. Ehrengabe der Ottfinger Chöre e.V.
Sänger/innen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr der Ottfinger Chöre e.V. keine Probe und keinen Auftritt eines Chores versäumt haben, erhalten in der Jahreshauptversammlung des Vereins eine "Ehrengabe".
3. 5. Ständchen, Gratulationsbesuche durch Vertreter/innen der Ottfinger Chöre e.V., Blumenpräsente sowie Glückwunsch- und Grußschreiben
Jubiläen, feierliche Anlässe, besondere Erfolge usw. sollten durch die Ottfinger Chöre e.V. besonders gewürdigt werden.
Hochzeit und Silberhochzeit

a)

aktive Chormitglieder
Vertreter/innen der Ottfinger Chöre e.V. überbringen die Glückwünsche des Vereins und überreichen ein Präsent.

Auf besonderen Wunsch der Sängerin/des Sängers bringt der Chor, in dem diese/r aktiv ist ein Ständchen.

b)

fördernde Chormitglieder
Vertreter der Ottfinger Chöre e.V. überbringen die Glückwünsche des Vereins.
Diamantene Hochzeit, Goldene Hochzeit usw.
Das Jubelpaar erhält auf Wunsch ein Ständchen eines Chores der Ottfinger Chöre e.V. Das Ständchen ist an eine Mitgliedschaft in den Ottfinger Chören e.V. gebunden.

Vereinsmitglieder werden auf Wunsch durch Vertreter/innen des Vereins besucht und erhalten ein Präsent.

Jubelgeburtstage (80, 85, 90 usw.)
Jubilare erhalten auf Wunsch ein Ständchen.

Das Ständchen ist an eine Mitgliedschaft in den Ottfinger Chören e.V. gebunden.

Aktive Mitglieder erhalten zu Jubelgeburtstagen ab dem siebzigsten ein Ständchen, wenn sie dies wünschen.

Besondere Erfolge und sonstige feierliche Anlässe
Der Vorstand entscheidet, ob zu sonstigen feierlichen Anlässen oder zu besonderen Erfolgen befreundeter Vereine und Personen Glückwunschschreiben übersandt, Besuche durch Vertreter/innen der Ottfinger Chöre e.V. erfolgen oder Präsente überbracht werden. In besonderen Einzelfällen kann auf Beschluss des Vorstandes ein Ständchen gebracht werden.
Beerdigungen, Nachrufe
Bei verstorbenen aktiven Mitgliedern und Ehrenmitgliedern wird auf Wunsch der Angehörigen beim Gottesdienst in der Kirche gesungen.

Nur bei verstorbenen aktiven Mitgliedern wird in der örtlichen Presse ein Nachruf aufgegeben.

Bei allen aktiven Mitgliedern wird durch den Vorstand die Teilnahme des Vereins durch eine Fahnenabordnung veranlasst.

4.

Inkrafttreten

Die vorstehende Ehrenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 18.01.2014 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die bisherigen Ehrenbestimmungen, -Regelungen und -beschlüsse der verschmolzenen Chöre verlieren mit gleichem Datum Ihre Gültigkeit.